Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Restaurant in der Rommelmühle
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Bewirtung von Gästen, die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Restaurants in der Rommelmühle sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (wie z.B. Gutscheine).
1.2 Vertragspartner sind das Restaurant in der Rommelmühle, Betreiberin Martina Immig e. K., Flößerstr. 60, 74321 Bietigheim-Bissingen (nachfolgend "Restaurant" genannt) und der Kunde (nachfolgend "Gast" genannt).
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, das Restaurant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Regulärer Restaurantbetrieb: Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Gast eine Bestellung abgibt und diese vom Restaurant angenommen wird (z.B. durch Servieren der Speisen/Getränke).
2.2 Veranstaltungen/Räumlichkeiten: Verträge über die Nutzung von Räumlichkeiten oder die Durchführung von Veranstaltungen kommen durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Restaurants zustande. Der Vertragspartner des Restaurants ist der Besteller, auch wenn dieser für Dritte handelt.
§ 3 Preise/Zahlung/Gutscheine
3.1 Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise, d.h. sie enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
3.2 Die Rechnungen des Restaurants sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig bei Verlassen des Restaurants (à-la-carte-Geschäft) bzw. nach Erhalt der Rechnung (Veranstaltungen/Catering).
3.3 Gutscheine des Restaurants sind nur für die im Gutschein genannten Leistungen einlösbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restguthaben ist ausgeschlossen.
§ 4 Tischreservierungen/No-Show (Nichterscheinen)
4.1 Eine Reservierung begründet einen Anspruch auf einen Platz, nicht jedoch auf einen bestimmten Tisch.
4.2 Freihaltezeit: Reservierte Tische werden dem Gast für maximal 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit freigehalten. Nach Ablauf dieser Frist ist das Restaurant berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben.
4.3 No-Show-Gebühr: Bei Reservierungen für eine bestimmte Personenzahl und bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show) ist das Restaurant berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 35,00 Euro pro Person zu berechnen, sofern die Erhebung dieser Gebühr vor der Reservierung klar vereinbart und dem Gast mitgeteilt wurde. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Restaurant kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Stornierung und Änderungen von Veranstaltungen
5.1 Änderungen der Teilnehmerzahl oder der Leistungsinhalte müssen dem Restaurant spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
5.2 Bei einem Rücktritt (Stornierung) des Gastes vom Veranstaltungsvertrag werden folgende Stornierungskosten des vereinbarten Preises (Speisen, Getränke, Raummiete) fällig:
Zeitpunkt des Rücktritts Stornierungskosten (vom Gesamtpreis)
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75%
Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%
jeweils vom vereinbarten Speisepreis
5.3 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Restaurant kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Haftung und Hausrecht
6.1 Das Restaurant haftet für Schäden des Gastes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Restaurants oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um Personenschäden.
6.2 Für im Restaurant abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände, insbesondere Garderobe und persönliche Wertgegenstände, übernimmt das Restaurant keine Haftung (Haftungsausschluss), soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.3 Hausrecht: Das Restaurant ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Bei unangemessenem oder störendem Verhalten, oder wenn die Sicherheit der Gäste oder des Betriebs gefährdet ist, kann das Restaurant den Gast aus dem Haus verweisen.
6.4 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Restaurants. Für mitgebrachte Kuchen wird ein Tellergeld von 3,50 Euro pro Gast, für mitgebrachten Sekt/Wein/Spirituose 10,00 Euro pro Flasche erhoben.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Restaurants.
7.2 Sofern es sich bei dem Gast um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Restaurants vereinbart.
7.3 Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
7.4 Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
7.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Restaurant in der Rommelmühle
Martina Immig e. K.
Flößerstr. 60
74321 Bietigheim-Bissingen